Rechtsentwurf · B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Spassboxx Booth · Entwurfsstand 24.08.2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Eduard Bechtold, Spassboxx, Pflaumenallee 17, 38895 Halberstadt OT Böhnshausen, E-Mail hallo@spassboxx.de.
Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Windows-Software Spassboxx Booth, Wartung und optionale Cloud-Dienste. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. [[ zu klären: Nachweis der Unternehmereigenschaft im Bestellprozess ]]
2. Vertragsschluss und Rangfolge
Produktseite und Preisangaben sind noch kein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt durch individuelles Angebot und Annahme oder durch einen später eingerichteten Bestellablauf zustande. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: individuelles Angebot, Auftragsverarbeitungsvertrag für Cloud-Daten, Leistungsbeschreibung/Hardware-Matrix, diese AGB.
[[ zu klären: genauer elektronischer Bestell- und Annahmeprozess ]]
3. Vertragsgegenstand
Spassboxx stellt je nach Bestellung bereit:
- eine Kauf-Lizenz je aktivierter Box,
- Wartung für die bestellte Box und den vereinbarten Zeitraum,
- oder ein Cloud-Abo mit Box-App, Online-Verwaltung und Galeriefunktionen,
- oder Kauf-Lizenzen in Verbindung mit einem Cloud-Tarif.
Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot und dem bei Vertragsschluss dokumentierten Produktstand. Funktionen, die als geplant, Beta oder [[ zu prüfen ]] bezeichnet sind, sind nicht geschuldet.
4. Lizenzumfang der Kaufversion
Die Kauf-Lizenz wird je Box erteilt und ist an die im Angebot bezeichnete Hauptversion gebunden. Sie ist zeitlich unbefristet, soweit der Vertrag nicht aus wichtigem Grund beendet wird. Der Betreiber darf die Software auf dem lizenzierten Gerät im eigenen Fotobox-Betrieb nutzen.
Nicht gestattet sind Weitergabe außerhalb einer zulässigen Boxübertragung, Vermietung der Software ohne die lizenzierte Box, Vervielfältigung für zusätzliche Geräte, Umgehung der Lizenzprüfung, Bearbeitung oder Rückübersetzung außerhalb zwingender gesetzlicher Rechte.
[[ zu klären: Gebiet, Sicherungskopie, Übertragung beim Verkauf der Box, Hardwarewechsel und zulässige Ersatzaktivierungen ]]
5. Hauptversion und Hardware-Kompatibilität
Eine Kauf-Lizenz umfasst die bei Vertragsschluss bezeichnete Hauptversion. Neue Kameras, Drucker, Betriebssystemstände oder Treiber, die nach diesem Stand erscheinen, sind nicht automatisch umfasst.
Verbindlich unterstützt wird nur Hardware, die im individuellen Angebot als „zugesagt“ bezeichnet ist. „Läuft erfahrungsgemäß“ ist eine Information ohne Beschaffenheitszusage; sonstige Hardware ist nicht unterstützt. Der belegte Projektstand nennt Canon EOS R10 und DNP DS620 als getestet. Jede Zusage ist vor dem Verkauf schriftlich zu bestätigen.
[[ zu klären: finale Hardware-Matrix und Umgang mit Treiber-/Windows-Updates ]]
6. Wartung der Kaufversion
Die Wartung läuft nach dem Preisstand für zwölf Monate je Box. Sie umfasst Fehlerbehebungen und neue Funktionen innerhalb der lizenzierten Hauptversion. Bei Verlängerung soll der Aufstieg auf die nächste Hauptversion plus weitere zwölf Monate Pflege enthalten sein.
Sicherheitsupdates sollen auch ohne aktive Wartung bereitgestellt werden. Funktionsupdates einer späteren Hauptversion sind ohne aktive Wartung nicht umfasst.
[[ zu klären: Beginn, automatische Verlängerung, Kündigungsfrist, Wiedereinstiegsgebühr, Definition Sicherheitsupdate und Bereitstellungsweg ]]
7. Cloud-Abo
Das Cloud-Abo umfasst den im Angebot beschriebenen Zugang zu Box-App, Betreiberverwaltung, Events, Galerien, Diagnose, Lizenz- und Versionsverwaltung. Die konkrete Anzahl der Boxen, Speicherkontingente, Nutzerkonten und Zusatzleistungen steht im Angebot.
Die derzeitige Preisplanung sieht ein Jahresabo ab 29 € netto pro Monat für zwei Boxen und 12 € netto je weitere Box vor. Beim Tarif mit Kauf sind 300 € netto je Box sowie ab 19 € netto pro Monat für zwei Boxen und 7 € netto je weitere Box vorgesehen. [[ vor Verwendung final beschließen und mit Preisblatt abgleichen ]]
Für die Verarbeitung von Kunden- und Gästedaten ist vor Nutzung ein AVV erforderlich.
8. Laufzeit und Kündigung des Cloud-Abos
Die Cloud wird als Jahresabo angeboten. [[ zu klären: Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist, Form, Preisänderungsmechanik und Sonderkündigungsrechte ]]
Bei einem Tarif mit gekaufter Box-App bleibt die Box nach Ende der Cloud als Stand-alone auf dem bis dahin berechtigten Versionsstand nutzbar. Bei einem reinen Cloud-Abo endet die Nutzungsberechtigung nach Ablauf eines vertraglich festgelegten Kulanzfensters. Ein laufendes Event soll nicht während der Veranstaltung technisch beendet werden. [[ zu klären: rechtlich und technisch verbindliche Karenzregel ]]
9. Verfügbarkeit und Wartungsarbeiten
Aufnahme und Druck der Box-App sind offline ausgelegt. Cloud-Funktionen wie Synchronisation, Online-Galerie, Fernstatus und Updateabruf benötigen Internet und die Erreichbarkeit der Dienste.
Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. [[ zu klären: Wartungsfenster, Statuskommunikation, Backupziele, Wiederanlauf und etwaiger SLA-Tarif ]]
10. Updates
Updates werden nach dem belegten Stand zunächst registriert und erst nach Freigabe für einen Kanal angeboten. Die Box prüft die heruntergeladene Datei vor Installation anhand einer Prüfsumme.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, Funktionsupdates zunächst an einer Testbox und nicht unmittelbar vor einem Event zu prüfen. Zwingende Sicherheitsupdates und kritische Fehlerbehebungen können abweichende Hinweise erhalten. [[ zu klären: verpflichtende Updates und Folgen dauerhaft veralteter Versionen ]]
11. Pflichten des Betreibers
- nur zugesagte oder zuvor getestete Hardware einsetzen,
- Windows, Treiber, Kamera, Drucker, Licht und Netzwerk vor Veranstaltungen prüfen,
- Konten, PINs und Gerätezugänge vor unbefugter Nutzung schützen,
- für Rechtmäßigkeit von Event-, Kunden- und Gästedaten sorgen,
- Gäste transparent informieren und erforderliche Einwilligungen einholen,
- Lösch- und Auskunftsanfragen bearbeiten,
- eigene lokale Sicherungen und Exporte nach Vereinbarung durchführen,
- Störungen mit Version, Log und nachvollziehbarer Beschreibung melden.
12. Galerien und gedruckte Links
QR-Codes und Kurzlinks können auf dauerhaften Ausdrucken stehen. Ihre Erreichbarkeit hängt dennoch von aktivem Cloud-Vertrag, Domain, Galerie, Zugriffsschutz und vereinbarter Speicherdauer ab.
Nach Vertragsende werden Galerien und Links nicht unbegrenzt weiterbetrieben. [[ zu klären: Übergangsfrist, Hinweis an Betreiber, Exportfenster, Weiterleitung oder Fehlerseite und Möglichkeit einer kostenpflichtigen Archivierung ]]
Der Betreiber muss seine Kunden vor dem Druck über die begrenzte Online-Verfügbarkeit informieren.
13. Datenexport und Löschung bei Vertragsende
Vor Vertragsende erhält der Betreiber Gelegenheit, seine Daten in einem vereinbarten Format zu exportieren. [[ zu klären: Exportformate für Kunden, Events, Galerien, Fotos, Tracking und Logs; Bereitstellungsweg und Frist ]]
Nach Ablauf des Exportfensters löscht oder anonymisiert Spassboxx Auftragsdaten nach Weisung und gesetzlichen Pflichten. Sicherungskopien werden im normalen Sicherungszyklus überschrieben. [[ zu klären: konkrete Fristen und technische Löschkette ]]
14. Vergütung und Zahlung
Es gelten die Preise des individuellen Angebots, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. [[ zu klären: Fälligkeit, Zahlungsart, Rechnungsstellung, Verzug und Preisanpassung bei Verlängerung ]]
15. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Regeln, soweit in einem anwaltlich geprüften Vertrag wirksam abweichend vereinbart. Wartung ersetzt keine Rechte wegen eines bei Übergabe vorhandenen Mangels.
Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine nicht zugesagte Hardwarekombination, ein nicht unterstützter Treiber, eine fremde Änderung, fehlende Internetverbindung bei Cloud-Funktionen oder eine nicht eingehaltene Betriebsanweisung ursächlich ist.
[[ zu klären: zulässige B2B-Regelung zu Nacherfüllung und Verjährung ]]
16. Support
Verkauft wird Softwarepflege, keine Überwachung fremder Veranstaltungen und keine Bereitschaft am Abend. Umfang, Kontaktweg und Reaktionszeiten bestehen nur nach Angebot.
[[ zu klären: Supportzeiten, enthaltene Leistungen, kostenpflichtige Unterstützung und Notfallweg ]]
17. Haftung
Die Haftung muss vor Verwendung anwaltlich ausgestaltet werden. Sie darf zwingende Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht, nicht unzulässig beschränken.
[[ zu klären: Haftungsmaßstab bei einfacher Fahrlässigkeit, Kardinalpflichten, Datenverlust, mittelbaren Schäden, Haftungshöchstbetrag und Verhältnis zum AVV ]]
18. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche technische, wirtschaftliche und personenbezogene Informationen vertraulich. Für Cloud-Auftragsdaten gilt zusätzlich der AVV.
19. Änderungen
[[ zu klären: wirksamer Änderungsmechanismus für laufende B2B-Verträge, Vorlauf und Widerspruchsrecht ]]
20. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit wirksam vereinbar. [[ zu klären: Gerichtsstand bei beiderseitigem Handelsgeschäft, Erfüllungsort und salvatorische Regelung ]]